Duty-free-Flüssigkeiten beim Umsteigen - Sicherheitsregeln
Duty-free-Flüssigkeiten können in versiegelter Sicherheitstasche mit Kaufbeleg mitgeführt werden. Regeln bei erneuter Kontrolle.
Kurzantwort
Öffne die Sicherheitstasche nicht vor Ende der Reise. Wenn beim Umstieg eine erneute Kontrolle ansteht, solltest du die Regeln des Transferflughafens vorher prüfen.
Handgepäck
Flüssigkeiten, Gele, Pasten und Aerosole sind an den meisten EU-Flughäfen im Handgepäck auf Behälter bis 100 ml in einem transparenten 1-Liter-Beutel begrenzt. Flughäfen mit neuer Kontrolltechnik können abweichende lokale Limits haben.
Aufgabegepäck
Größere Behälter sind im Aufgabegepäck meist möglich, sofern das Produkt nicht zusätzlichen Gefahrgutregeln unterliegt.
Sicherheitskontrolle
Bei der Kontrolle zählt normalerweise die Behältergröße, nicht die Restmenge. Eine 150-ml-Flasche mit nur 50 ml Inhalt kann bei einem 100-ml-Flughafen trotzdem abgelehnt werden.
Regeln deines Abflughafens prüfen
Allgemeine Regeln reichen nicht immer aus. Flüssigkeitslimits und Kontrollabläufe können je nach Flughafen abweichen. Prüfe deshalb den tatsächlichen Abflughafen.
Häufige Fragen
Darf Duty-free-Flüssigkeiten beim Umsteigen mit ins Flugzeug?
Grundsätzlich ja, aber die genaue Regel hängt von Hand- oder Aufgabegepäck ab. Für das Handgepäck lautet die Antwort: mit einschränkungen.
Darf Duty-free-Flüssigkeiten beim Umsteigen ins Handgepäck?
Flüssigkeiten, Gele, Pasten und Aerosole sind an den meisten EU-Flughäfen im Handgepäck auf Behälter bis 100 ml in einem transparenten 1-Liter-Beutel begrenzt. Flughäfen mit neuer Kontrolltechnik können abweichende lokale Limits haben.
Gelten an jedem Flughafen dieselben Regeln?
Allgemeine Regeln reichen nicht immer aus. Flüssigkeitslimits und Kontrollabläufe können je nach Flughafen abweichen. Prüfe deshalb den tatsächlichen Abflughafen.